Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft EURO PB, s. r. o. für Kunden mit Sitz außerhalb der Tschechischen Republik
I. Geltungsbereich
Für sämtliche Verkaufsgeschäfte zwischen EURO PB, s. r. o. (nachfolgend EURO PB genannt) und ihren Kunden mit einem Sitz außerhalb des Gebiets der Tschechischen Republik gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn die Bestellung durch Fernkommunikationsmittel erfolgt ist oder sie bei künftigen Geschäftsbeziehungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn EURO PB diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
II. Angebote, Aufträge
1. Alle Angebote von EURO PB sind freibleibend; dies gilt insbesondere für Preise, Menge, Lieferfrist oder Liefermöglichkeiten.
2. Bestellungen des Kunden werden für EURO PB erst durch schriftliche oder ausgedruckte Auftragsbestätigung von EURO PB verbindlich. Der Kunde wird die Auftragsbestätigung in Textform gegenbestätigen, z.B. mittels E-Mail.
3. Die technische Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen; eine Haftung kann hieraus nur abgeleitet werden, soweit die Beratung Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen EURO PB und dem Kunden ist.
III. Preise/Preisanpassung
1. Der in der Auftragsbestätigung angeführte Preis enthält keine Umsatzsteuer. Der Kunde hat den vereinbarten Preis und, sofern die Lieferung umsatzsteuerpflichtig ist, zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer zu bezahlen.
2. Die Kosten der Andrucke, Blindbände und die Übersendung von Plottern per Post sind im Preis nicht enthalten und werden extra berechnet. Dies gilt auch für Kosten für weitere, vom Kunden ausgesprochene, besondere Wünsche.
3. Im Zusammenhang mit den vom Kunden nachträglich veranlassten Änderungen entstandene Kosten einschließlich der Kosten eines Maschinenstillstands werden dem Kunden berechnet.
4. Soweit der Kunde Unternehmer ist, behält sich der Verkäufer das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Kunden und vor Ausführung der Auslieferung der Ware den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Lieferanten nötig ist.
IV. Zahlung
1. Falls nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von EURO PB zahlbar binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das Konto der EURO PB.
2. EURO PB kann die Lieferung der Ware von der Bezahlung eines Vorschusses abhängig machen. Auf den Vorschussbetrag stellt EURO PB eine Vorschussrechnung aus. Ist kein anderer Zahlungstermin vereinbart, ist die Vorschussrechnung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bezahlt der Kunde den Vorschuss auf das vorgenannte Konto nicht rechtzeitig, setzt ihm EURO PB eine Nachfrist von 7 Tagen, um Abhilfe zu schaffen. Läuft diese fruchtlos ab, ist EURO PB zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf dem Konto von EURO PB endgültig verfügbar ist.
4. EURO PB behält sich vor, gegen Vorkasse, Nachnahme oder Akkreditiv zu liefern.
5. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden und ist der Kunde trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit für die ihm obliegende Leistung zu stellen, so ist EURO PB, soweit sie selbst noch nicht geleistet hat, zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Zurückbehalten der Ware berechtigt.
6. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts seitens des Kunden ausgeschlossen.
7. Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist der Kunde nicht berechtigt, es sei denn, die der Aufrechnung zugrundeliegenden Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
V. Lieferung/Versand
1. EURO PB liefert die Ware frachtfrei (CPT Incoterms 2000), soweit keine andere Lieferklausel mit dem Kunden vereinbart ist.
2. Gilt die Lieferklausel CPT, ist EURO PB verpflichtet, einen entsprechenden Transportvertrag abzuschließen und die Kosten der Beförderung zu tragen. EURO PB liefert die Ware durch ihre Übergabe an den ersten Frachtführer, den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person. EURO PB ist nicht verpflichtet, den Kunden von der Lieferung zu benachrichtigen.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht mit erfolgter Lieferung auf den Kunden über.
4. EURO PB ist nicht verpflichtet, die Ware gegen Transportschäden zu versichern. Ist eine davon abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen, hat der Kunde die Kosten der Versicherung zu tragen.
5. Ist der Liefertermin mittels einer Frist bestimmt (z.B. vier Wochen), beginnt die Frist mit dem Eintreffen aller für die Durchführung des Auftrags vollständigen, notwendigen, zu verarbeitenden Unterlagen, insbesondere der mit Abschnitt VIII. Ziff. 1 übereinstimmenden, vorbereiteten Druckdaten bei EURO PB und mit der Bezahlung des Vorschusses, sofern dieser vereinbart ist.
6. Die Frist zur Lieferung der Ware wird um die Zeit, die der Kunde für die Prüfung von Plottern, Aushängen, Andrucken, Blindbänden oder anderen ihm zur Kontrolle übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnissen bis zur Mitteilung seiner Stellungnahme benötigt, verlängert.
7. Verlangt der Kunde nach dem Vertragsabschluss, dass der Druck nach anderen als von ihm ursprünglich gelieferten Druckdaten verläuft, oder sonstige Änderungen des Auftrages, wird ein neuer Liefertermin vereinbart.
8. Im Falle des Verzugs der Lieferung hat der Kunde EURO PB eine angemessene Nachfrist von in der Regel zwei Wochen zu setzen.
9. Soweit die Art der Verpackung, der Versandweg und die Versandart sowie die Art der Versicherung gegen Transportschäden, falls diese vom Kunden verlangt ist, nicht vereinbart sind, behält sich EURO PB die Bestimmung vor.
VI. Höhere Gewalt, Vertragshindernisse
Höhere Gewalt jeder Art, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrung, behördliche Verfügungen oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand oder die Abnahme verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen - gleichwohl, ob sie bei EURO PB oder ihrem Unterlieferanten eintreten - befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Wird infolge der Störung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Teile zum Rücktritt berechtigt.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von EURO PB. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für die Forderungen, die EURO PB aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen (einschl. sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent) gegenüber dem Kunden hat.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für EURO PB sorgfältig zu verwahren, auf eigene Kosten instand zu halten und in dem von einem sorgfältigen Unternehmer zu verlangenden Rahmen auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an EURO PB ab.
3. Solange der Kunde seine Verbindlichkeiten gegenüber EURO PB ordnungsgemäß erfüllt und sich nicht in Verzug befindet, ist er berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen; dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen ist der Kunde nicht befugt. Beim Weiterverkauf hat der Kunde den Eigentumsübergang von der vollen Bezahlung der Ware durch seine Abnehmer abhängig zu machen.
4. Im Falle des Weiterverkaufs durch den Kunden tritt dieser alle sich aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) ergebenden Ansprüche mit sämtlichen Neben- und Sicherungsrechten einschließlich Wechsel und Schecks im Voraus zur Sicherung aller von EURO PB gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung entstehenden Ansprüche an EURO PB ab. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der Rechnung von EURO PB für die mitveräußerte Vorbehaltsware. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen fristgemäß nachkommt, ist er berechtigt, die Forderungen aus einem Weiterverkauf selbst einzuziehen. Zur Offenlegung der Sicherungsabtretung gegenüber dem Käufer des Kunden ist EURO PB jederzeit berechtigt.
5. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretenen Ansprüche hat der Kunde EURO PB unverzüglich mitzuteilen.
6. Die im Falle eines Zahlungsverzugs durch eine Geltendmachung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
VIII. Druckdaten
1. Der Kunde hat die Druckdaten entweder als PS- oder als PDF-X/3-Datei zu liefern. Ein anderes Format der Druckdaten wird von EURO PB nicht angenommen. Farbige Bilder müssen im Modell CMYK eingestellt werden. Auch sonstige auf der Homepage von EURO PB bekannt gemachte Instruktionen zur Vorbereitung der Druckdaten sind vom Kunden einzuhalten.
2. Erhält EURO PB die Druckdaten wie vorgenannt spätestens 14 Tage nach der Auftragsbestätigung bzw. zu einem anderen vereinbarten Termin nicht, setzt sie dem Kunden eine Nachfrist von 7 Tagen, um Abhilfe zu schaffen. Läuft diese fruchtlos ab, ist EURO PB zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. EURO PB ist nicht zur Prüfung der Druckdaten verpflichtet.
IX. Haftungsbeschränkung
1. Eine Haftung von EURO PB - gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (sog. Kardinalpflicht), verursacht worden oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von EURO PB zurückzuführen ist.
2. Haftet EURO PB für die Verletzung einer Kardinalpflicht, ist ihre Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dem EURO PB bei Vertragsschluss typischerweise rechnen musste. Als vorhersehbarer, typischerweise entstehender Schaden ist der Wert der gelieferten Ware anzunehmen.
3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Gleiches gilt für eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
4. Soweit die Haftung von EURO PB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
X. Vertragsmäßigkeit der Ware/Gewährleistung/Mängelrüge
1.1 Der Kunde hat die Plotter, Andrucke, Blindbände, Aushänge sowie andere, ihm von EURO PB zur Kontrolle übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu prüfen.
1.2 Genehmigt der Kunde die Plotter, gilt die Ware hinsichtlich aller daraus erkennbaren Beschaffenheiten, insbesondere hinsichtlich des Satzes sowie der Verteilung des Textes und der Bilder, als vertragsgemäß. Genehmigt der Kunde den Andruck eines Bildes, gilt die Farbigkeit von allen Bildern der Publikation als vertragsgemäß. Genehmigt der Kunde den Blindband, gilt der den grundsätzlichen Merkmalen des Blindbandes entsprechende Einband als vertragsgemäß. Genehmigt der Kunde den Aushang, gilt die Ware hinsichtlich aller daraus erkennbaren Beschaffenheiten einschließlich der Farbigkeit als vertragsgemäß. Genehmigt der Kunde ein anderes Vor- oder Zwischenerzeugnis, gilt die Ware hinsichtlich der Beschaffenheiten, zu deren Prüfung das Vor- oder Zwischenerzeugnis dem Kunden vorgelegt war, als vertragsgemäß. Die Genehmigung hat per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Fordert der Kunde nach der Genehmigung Änderungen, gehen ihre Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu seinen Lasten.
1.3 Genehmigt der bei dem Druck anwesende Kunde mit seiner Unterschrift auf den Druckbögen die Einstellung der Druckmaschine, gilt die Ware hinsichtlich der Farbigkeit als vertragsgemäß. Fordert der Kunde nach der Genehmigung Änderungen, gehen ihre Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu seinen Lasten.
1.4 Bestehen bei farbigen Bildern lediglich geringfügige Abweichungen gegenüber den von EURO PB dem Kunden übersandten und vom Kunden genehmigten Andrucken, gilt die Ware als vertragsgemäß. Vom Kunden vorgelegte Andrucke, Originale oder die frühere Auflage der Publikation sind nicht farbverbindlich.
1.5 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % gelten als vertragsgemäß.
2.1 Offensichtliche Mängel an von EURO PB gelieferten Waren sind vom Kunden innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen seit Erhalt der Ware schriftlich gegenüber EURO PB anzuzeigen. Andernfalls ist die Ware als vom Kunden genehmigt anzusehen. Der Kunde muss EURO PB Gelegenheit zur Nachprüfung geben.
2.2 Nicht offensichtliche Mängel sind von Unternehmern innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich gegenüber EURO PB anzuzeigen.
3. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften für die Gewährleistung für von EURO PB gelieferte Waren. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie wird von EURO PB nicht eingeräumt.
4. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde frei zwischen Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises wählen.
5. Ausgenommen von jeglicher Gewährleistung sind Schäden an Produkten von EURO PB, die auf natürlichem Verschleiß, auf unsachgemäßem Gebrauch oder auf mangelnder oder falscher Pflege beruhen.
XI. Archivierung
Sofern nichts anderes vereinbart, werden Druckdaten und andere vom Kunden gelieferte Unterlagen, Vor- und Zwischenerzeugnisse sowie Exemplare der Ware nach der Lieferung der Ware nicht archiviert.
XII. Urheberrecht
Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung des Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Kunde hat EURO PB von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
XIII. Datenschutz
Dem Kunden ist bekannt, dass die von EURO PB im Rahmen der Geschäftsbeziehungen gewonnenen, personenbezogenen Daten gem. den Bestimmungen des tschechischen Rechts verarbeitet werden. Der Kunde erklärt hierzu seine Zustimmung.
XIV. Copyright
Die Verwendung von Internetseiten von EURO PB ist, auch auszugsweise, ohne schriftliche Genehmigung von EURO PB nicht gestattet.
XV. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen EURO PB und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht (z.B. BGB, HGB) unter Ausschluss jeglicher einheitsrechtlicher Gesetzesregelungen. Damit wird insbesondere die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ausgeschlossen.
2. Erfüllungsort und Gerichtstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche, sich ergebenden Streitigkeiten ist Passau (Deutschland), soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.
XVI. Einbeziehung
Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen Bedingungen.